Eine Arbeit hat Folgen
Bei der Montage wird fremdes Eigentum beschädigt. Wir klären vorab, welche Tätigkeiten beschrieben sind und welche Schäden, Summen und Selbstbehalte der Vertrag umfasst.
Ein Ausfall, ein Haftungsfall oder ein neuer Auftrag: Ihr Versicherungsschutz sollte zu dem passen, was Ihr Unternehmen tatsächlich tut. Bastian Schumm unterstützt Sie dabei, Risiken zu ordnen, Verträge zu verstehen und geeignete Angebote zu vergleichen.
Gründung, Handwerksbetrieb, Handel oder Dienstleistung: Branche, Betriebsgröße, Standorte und Arbeitsweise machen den Unterschied. Wir klären, welche Risiken existenzbedrohend sein können, was Sie selbst tragen möchten und wo Versicherung sinnvoll ergänzt.
Wenn Mitarbeitende beim Kunden einen Schaden verursachen oder ein Beratungsfehler finanzielle Folgen hat: Tätigkeit, Produkte und vertragliche Zusagen bestimmen den passenden Haftpflichtschutz.
Thema im Lexikon →Feuer, Leitungswasser oder Einbruch können Einrichtung und Waren treffen. Neben Sachwerten betrachten wir mögliche Ertragsausfälle und die benötigte Wiederanlaufzeit.
Thema im Lexikon →Ein Angriff kann Systeme lahmlegen. Wir besprechen versicherbare Folgen, Voraussetzungen und die Verzahnung mit Ihrer IT-Sicherheit und Ihrem Notfallplan.
Thema im Lexikon →Firmenwagen, Transporter und weitere Fahrzeuge benötigen ein Konzept, das Nutzung, Fahrerkreis und Schadenverlauf berücksichtigt.
Thema im Lexikon →Betriebliche Krankenversicherung, Altersvorsorge und Unfallabsicherung gemeinsam einordnen – passend zu Belegschaft, Budget und bestehenden Zusagen.
Thema im Lexikon →D&O, Geschäftsführerversorgung, Vertrauensschäden und Forderungsausfälle gezielt ansprechen. Nicht jeder Baustein ist für jeden Betrieb erforderlich.
Thema im Lexikon →Bei der Montage wird fremdes Eigentum beschädigt. Wir klären vorab, welche Tätigkeiten beschrieben sind und welche Schäden, Summen und Selbstbehalte der Vertrag umfasst.
Nach einem Brand fehlen Maschinen und Einnahmen. Sachschutz und Betriebsunterbrechung müssen zusammenpassen; versicherte Ursachen und die vereinbarte Haftzeit sind entscheidend.
Neue Leistungen, höhere Umsätze oder ein zusätzlicher Standort können den Bedarf verändern. Besprechen Sie Änderungen rechtzeitig, damit notwendige Anpassungen geprüft werden können.
Die Beispiele dienen der Orientierung. Ob ein Schaden versichert ist, richtet sich nach dem konkreten Vertrag und seinen Voraussetzungen.
Beide können Unternehmen persönlich beraten. Der Unterschied liegt im Auftrag und in der Auswahl: Gerade bei mehreren betrieblichen Risiken kann eine gesellschaftsübergreifende Betrachtung sinnvoll sein.
| Ihre Frage | Versicherungsmakler | Ausschließlichkeitsvertreter |
|---|---|---|
| In wessen Auftrag? | Vermittelt im Auftrag des Kunden, ohne mit dieser Vermittlung von einem Versicherer betraut zu sein. | Vermittelt im Auftrag eines Versicherers. |
| Welche Auswahl? | Vergleicht eine hinreichende Zahl von Angeboten und Versicherern; eine eingeschränkte Auswahl muss offengelegt werden. | Vermittelt grundsätzlich Angebote der Gesellschaft, an die er gebunden ist. |
| Was bringt das meinem Betrieb? | Betriebliche Risiken können über mehrere Gesellschaften abgestimmt abgesichert werden. Leistungen, Ausschlüsse und Schnittstellen werden gemeinsam betrachtet. | Kennt die Produkte und Abläufe seiner Gesellschaft besonders gut. |
| Wie wird beraten? | Kundenwünsche und Bedarf bilden die Grundlage der Empfehlung; Gründe werden dokumentiert. | Auch Vertreter haben gesetzliche Beratungs- und Dokumentationspflichten. |
Rechtsgrundlagen: § 59 VVG, § 60 VVG und § 61 VVG. Gewerbliche Großrisiken können gesetzlichen Sonderregeln unterliegen.
Eine Auswahl aus unserem Netzwerk mit Angeboten für Unternehmen. Welche Gesellschaft und welcher Tarif infrage kommen, hängt unter anderem von Branche, Tätigkeit, Betriebsgröße und Risikoprüfung ab.
R+V
ZurichLogos: jeweilige Anbieter. Die Leiste zeigt keine Rangliste und keinen vollständigen Marktvergleich.
Wir besprechen Leistungen, Umsätze, Mitarbeitende, Standorte, Sachwerte, Abhängigkeiten und Ihre Prioritäten. Bestehende Policen und Schäden helfen bei der Einordnung.
Wir betrachten Summen, Ausschlüsse, Selbstbehalte und Vertragslaufzeiten. Geeignete Alternativen und die Gründe für eine Empfehlung werden verständlich erläutert.
Änderungen werden mit Ihnen abgestimmt. Umfang, Zuständigkeiten und Grenzen der anschließenden Betreuung werden vereinbart – einschließlich des Umgangs mit betrieblichen Veränderungen.
Für den Erstkontakt genügt Ihr Anliegen. Vertrauliche Betriebsunterlagen und personenbezogene Daten übermitteln Sie bitte erst über den gemeinsam vereinbarten Weg.
Das hängt von Tätigkeit, Branche, Betriebsgröße und den möglichen Schadenfolgen ab. Auch gesetzliche oder vertragliche Anforderungen können eine Rolle spielen. Wir ordnen zuerst Ihre Risiken und setzen dann Prioritäten; eine pauschale Pflichtliste passt nicht zu jedem Betrieb.
Laut Erstinformation kommt je nach Vereinbarung und Produkt eine in der Prämie enthaltene Provision, eine konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder eine Kombination infrage. Die Vergütung und ein möglicher gesonderter Auftrag werden vor einer entsprechenden Vereinbarung geklärt.
Ja. Zuerst prüfen wir den Bestand und den vereinbarten Betreuungsumfang. Eine Änderung erfolgt erst nach Abwägung von Leistungen, Bedingungen, Laufzeiten und möglichen Nachteilen. Bestehenden Schutz sollten Sie nicht kündigen, bevor ein benötigter Anschluss verbindlich geklärt ist.
Der Maklerauftrag legt die Aufgaben und die Betreuung fest. Eine Vollmacht bestimmt, welche Erklärungen der Makler für Ihr Unternehmen abgeben darf. Umfang, Zuständigkeiten, Laufzeit und Beendigung werden vor der Unterzeichnung besprochen.
Informieren Sie uns rechtzeitig über neue Tätigkeiten, Standorte, Fahrzeuge, größere Anschaffungen oder andere wesentliche Änderungen. Welche Angaben und Meldungen Ihr Versicherer verlangt, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Unvollständige Betriebsbeschreibungen können die passende Absicherung erschweren.
Im vereinbarten Betreuungsumfang helfen wir bei der Einordnung, der Zusammenstellung erforderlicher Informationen und der Abstimmung mit dem Versicherer. Gesetzliche und vertragliche Meldepflichten sowie Fristen bleiben zu beachten. Über die Leistung entscheidet der Versicherer auf Grundlage des Vertrags.
Ja. Betriebliche Krankenversicherung, Altersvorsorge, Unfallabsicherung und Geschäftsführerversorgung gehören zum Angebot. Vorhandene Zusagen und die Umsetzung im Unternehmen werden einbezogen; steuerliche und arbeitsrechtliche Einzelheiten stimmen Sie bei Bedarf mit den zuständigen Beratern ab.
Nein. Entscheidend ist, ob die versicherten Tätigkeiten, Leistungen, Summen, Ausschlüsse und Selbstbehalte zum Betrieb passen. Eine Einsparung ist kein Vorteil, wenn dadurch ein für Sie wesentliches Risiko unzureichend abgesichert bleibt.
Die Erstinformation nennt Status, Register und Vergütungsgrundlagen. Weitere Angaben stehen im Impressum und in der Datenschutzerklärung.
Neugründung, Vertragscheck oder eine konkrete Frage – besprechen Sie Ihr Anliegen mit Bastian.